Bitte beachten Sie folgende Vorschriften & Regeln beim Umgang mit Gasen und Behältern.
Aus sicherheitstechnischen Gründen hat der Verbraucher beim Umgang mit Druckgasen und Druckbehältern eine Reihe von Vorschriften und Regeln zu beachten, zum Beispiel
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die dazu erlassenen Verordnungen (wie z.B.: VEXAT, AMVO, GKV 2018)
Gefahrgutvorschriften (GGBG, ADR)
EG Richtlinie für Transportable Druckgeräte, 99/36/EG (TPED)
Chemikaliengesetz 1996 und die dazu erlassenen Verordnungen ( wie z.B.: GiftV)
Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz
relevante Normen (z.B. ÖNORM 7379 für die Lagerung von Gasflaschen)
Für weitere Informationen zu
Transport
Lagerung
Entleerung
Prüfung
von Druckbehältern sowie zum Umgang mit Gasen kontaktieren Sie bitte unser Kunden-Service
Gemäß Chemikaliengesetz muss Air Liquide Sie als Anwender über die Gefahren informieren, die von den gelieferten Stoffen und Zubereitungen ausgehen, sofern diese als Gefahrstoffe gelten. Stoffe und Zubereitungen sind reine Gase und Gasgemische!
Unser Service für Sie:
Kennzeichnung des Druckgasebehälters durch Farbe und Produktlabel
Übergabe oder Download des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes
Übergabe der Sicherheitsinformationen des Industriegaseverbands (ÖIGV)
Durchführung von Sicherheitstrainings für Ihr Personal